Sparen, planen und gewinnen Sie mit Ihrer Pensionskasse

 
Nutzen Sie die 2. Säule für eine Optimierung der Rendite Ihres Ersparten. Der Bund fördert die Vorsorge, gewährt Steuervorteile und ermöglicht Ihnen so eine Zusatzrendite. Wichtig ist eine detaillierte Planung, damit Sie Ihren Handlungsspielraum voll ausschöpfen können. Wegen der tiefen Zinsen ist der PK-Markt in Bewegung gekommen – jetzt lohnt es sich für Sie, Ihre Situation zu überprüfen.

Wir gehen der Frage nach, was Sie von der 2. Säule erwarten können, welche unterschiedlichen Lösungen am Markt verfügbar sind und wie es um die Sicherheit und Transparenz des Ersparten bestellt ist.

1.Handlungsspielraum bei der Pensionskassen-Lösung

 
1e Pensionskassenlösungen

Sind „1e-Pläne“ 1A?

In Anlehnung an den Gesetzesartikel 1e BVV2 heissen Pensionskassen-Lösungen mit freier Wahl der Anlagestrategie „1e-Pläne“. Diese liegen aktuell im Trend, weil Sie Transparenz über Ihre Anlagen haben und Ihnen die Rendite daraus uneingeschränkt zugute kommt.  Der Gesetzgeber hat im Herbst 2017 die Rahmenbedingungen für die 1e-Sammelstiftungen festgelegt und so Klarheit geschaffen. Es handelt sich dabei um eine separate Kader-Vorsorgeeinrichtung für den Teil des Einkommens ab CHF 129‘060.

„1e-Pläne“ können die geeignete Lösung für Personen mit hohem Einkommen sein und bringen viele Vorteile:

 

Geld

Sie sparen Steuern, zahlen keineUmverteilungsbeiträge und kennen dieKosten

Freiheit und Transparenz

Sie bestimmen die Anlagestrategie und haben Kontrolle über die Wertentwicklung der Anlagen

Individualität

Mit dem Pensionskassengeld die Hypothek finanzieren

Sicherheit

Versicherungsleistungen nach Bedarf zur Absicherung Ihrer Familie

 

Bei Implementierung ist der administrative Aufwand begrenzt, weil der bestehende Plan für die Mitarbeiter nicht verändert wird. Das Einkommen bis CHF 129‘060 bleibt in der Basiskasse versichert. Das 1e-Vermögen ist vom bestehenden Pensionskassenvermögen vollständig getrennt. Sie erreichen so eine Verteilung der Risiken und zudem wird in der 1e-Kaderkasse die Auszahlung des gesamten Vorsorgevermögens im Todesfall garantiert.

2. Versicherter Jahreslohn

Was ist attraktiver, sich mehr Lohn oder Dividende auszahlen zu lassen? Wir empfehlen, die Pensionskassenleistungen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Nicht nur steigen mit höherem versichertem Einkommen die Absicherungsmöglichkeiten für Ihre Familie, sondern es kann auch von Steueroptimierungsmassnahmen profitiert werden. Einkäufe in die Pensionskasse sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar und die Vermögenssteuer entfällt.

 

Ein weiterer Stellhebel sind die Sparbeiträge. Je höher diese festgesetzt werden, desto mehr steuerlich nutzbare Einkaufslücke entsteht. Der maximale Wert liegt bei 25% des versicherten Jahreslohnes und kann rückwirkend ab Alter 25 so festgesetzt werden.  

3. Wie funktioniert die Umverteilung in der Pensionskasse

Die vom Bundesrat festgelegten Leistungen für den obligatorischen Teil der Pensionskasse sind höher, als dies Pensionskassen mit Wertschriftenerträgen erwirtschaften können. Entsprechend werden Leistungen bei Personen mit Einkommen über der obligatorischen Grenze von CHF 86'040 gekürzt.

Der aktuell gültige Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil der Pensionskasse liegt bei 6.8%. Das heisst, bei einem Altersguthaben von bspw. CHF 100‘000 erfolgt eine Umwandlung in eine Rente in Höhe von jährlich CHF 6‘800. Dabei handelt es sich um ein Versprechen, das nicht nach unten angepasst werden kann, auch wenn der Anlageerfolg rückläufig ist. Damit dies für die Pensionskasse nicht zu einem Verlust führt, wäre eine jährliche Rendite von 5% nötig. Ein - wie sich gezeigt hat - zu grosses Versprechen!

Im heutigen Tiefzinsumfeld ist dieser Wert mit vernünftigem Risiko nicht dauerhaft zu erreichen. Fehlende Renditen werden mit Kürzung von Umwandlungssätzen und tieferen Zinsen im Überobligatorium kompensiert.

4. Leistungen / Anbieter

Wann haben Sie das letzte Mal die Leistungen Ihrer Pensionskasse überprüft? Es existieren unterschiedliche Modelle, welche auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen sind. Mit einer Vollversicherung von einer Lebensversicherungsgesellschaft können Sie sämtliche Risiken delegieren. Dafür müssen Sie sehr tiefe Renditen in Kauf nehmen. Sammelstiftungen bieten da speziell in Sachen Anlagen mehr Handlungsspielraum. 

Es geht aber nicht nur um Anlagen, Renditen und Steuerersparnisse, sondern auch um Versicherungsleistungen. Die Familie lässt sich zu bedeutend attraktiveren Konditionen absichern, als dies als Privatperson möglich ist. Im Kollektivvertrag einer Pensionskasse lassen sich bessere Konditionen aushandeln.       

Mit einer Finanzplanung bekommen Sie einen Überblick, wie sich Ihr Einkommen bei Invalidität oder Tod verändert, welche Lücken gegenüber Ihren Fixkosten bestehen und wie diese gedeckt werden können. Die Pensionskasse ist ein ideales Gefäss zum Schutz Ihrer Familie.


Gerne beraten wir Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch. Nutzen Sie diese Gelegenheit und kontaktieren Sie Herrn Theodor Härtsch oder Patrik Imholz noch heute!

Theodor Härtsch

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Patrik Imholz

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