Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG), die per 1. Januar 2020 in Kraft traten, haben auch für die Asio Finanz AG umfassende Neuerungen gebracht. Als Kundin oder Kunde haben Sie dies insofern bereits gespürt, als dass Sie neue, FIDLEG-konforme Verträge und Anlagerichtlinien unterzeichnet haben. Hinter den Kulissen hat sich aber noch viel mehr getan.
Bereits Ende 2020 haben wir bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ein Gesuch um eine Bewilligung als Vermögensverwalter gemäss FINIG gestellt. Diese wurde am 15. September 2021 von der FINMA erteilt. Damit ist die Asio Finanz AG unter den ersten 20 bewilligten Vermögensverwaltern der Schweiz (insgesamt gibt es über 2‘000 Vermögensverwalter, welche neu einer Bewilligung der FINMA bedürfen).
Im Rahmen des akribischen Bewilligungsprozesses wurde unsere Organisation auf Herz und Nieren geprüft. Die eigene Organisation kritisch zu hinterfragen, alle Geschäftsbereiche nach Risiken abzuklopfen und eine schriftliche Analyse abzuliefern braucht zwar Zeit, doch dafür profitieren Sie als Kundin oder Kunde nun von einer zeitgemässen Firmenstruktur, sauber definierten Prozessen und einer verbesserten Infrastruktur.
So hat als Folge des FIDLEG die Digitalisierung definitiv auch bei den KMUs wie bei uns Einzug gehalten. Die aufwändige Dokumentation und die laufende Überwachung der Kundenpositionen sind ohne eine eigene IT-Lösung nicht mehr zu bewältigen. Das führt zunächst zu zusätzlichen Kosten, die mit diesen IT-Systemen verbunden sind, dafür werden aber administrative Prozesse automatisiert und der Zugang zu einer digitalen und damit deutlich günstigeren Depotbank wesentlich vereinfacht. Im Ergebnis sind dies für Sie als Kunde oder Kundin «good news».
Ansonsten ändert sich für Sie nicht viel. Wir werden Sie weiterhin in unserer gewohnten Art beraten. Die OSFIN, welche uns direkt beaufsichtigt, wird einmal jährlich prüfen, ob wir die Vorgaben des FIDLEG und des FINIG einhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, so würden sie und die FINMA einschreiten. Das scheint uns aber eine eher theoretische Möglichkeit zu sein.
Neu können Sie sich an die Ombudsstelle wenden, sollten Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden sein. Allerdings gehen wir davon aus, dass auch das nicht notwendig werden wird. Denn das FIDLEG hat an der Art und Weise, wie wir arbeiten, keine Änderungen gebracht. In gewohnter Manier steht die umfassende Beratung in Vermögensangelegenheiten im Zentrum unseres Tuns. Damit sind auch die Angemessenheits- und Eignungsprüfung für uns keine Neuerungen. Der vom Gesetz geforderte Schutz des Kunden stand – und steht – bei uns seit jeher im Zentrum. Trotzdem ist es für Sie als Kunde oder Kundin gut zu wissen, dass wir beaufsichtigt und überwacht werden. Und es ist ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass die Asio Finanz AG einmal mehr zu den Ersten in der Schweiz gehört.
Theodor Härtsch, 5.11.2021