Was gilt es bei einem Einkauf in die Pensionskasse zu beachten?

 
Um diese Jahreszeit bekommen viele Arbeitnehmer ein Schreiben ihrer Pensionskasse, in dem sie darauf hingewiesen werden, dass sie die Möglichkeit haben, einen freiwilligen Einkauf in ihre Pensionkasse zu tätigen. Das lohne sich gleich doppelt, denn damit würden die Leistungen der Pensionskasse (Rente bzw. Kapital, das für einen Kapitalbezug zur Verfügung steht) verbessert und man könne gleichzeitig auch noch Steuern sparen. Doch trifft das in allen Fällen zu? Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Zusammenhang stellen?

Definieren Sie Ihre persönliche Strategie

Als erstes gilt es, die eigene Strategie zu definieren. Legen Sie fest, welche Ziele Sie mit der Einzahlung in die Pensionskasse verfolgen. Wollen Sie Ihr Langlebigkeitsrisiko absichern und Ihre Rente aufbessern? Wollen Sie freiwillige Einkäufe im Hinblick auf eine frühzeitige Pensionierung tätigen? Oder wollen Sie einfach kurzfristig Ihre Steuern optimieren und die angesparten Gelder bei Erreichen Ihres Rentenalters beziehen? All diese Überlegungen bestimmen sowohl die Höhe als auch den Zeitpunkt Ihrer Einzahlungen. Ein Finanzplan ist eine ideale Grundlage für die entsprechenden Überlegungen.

Prüfen Sie die finanzielle Verfassung Ihrer Pensionskasse

Es ist wichtig, die finanzielle Verfassung Ihrer Pensionskasse zu prüfen. Eine Einzahlung sollte jedenfalls dann genau überdacht werden, wenn Ihre Pensionskasse eine Unterdeckung aufweist. Diesfalls müssten Sie mit Leistungskürzungen oder gar mit Sanierungsmassnahmen rechnen, und es ist oftmals wenig ratsam, in einer solchen Situation freiwillige Einkäufe zu tätigen. Hier sind die 3a-Lösungen von Banken und Versicherungen eine gute Alternative.

Bestimmen Sie den optimalen Zeitpunkt Ihrer Einzahlungen

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich aus steuerlicher Sicht umso mehr, je höher das steuerbare Einkommen ist und je schneller Sie das Geld wieder beziehen. Typischerweise erzielen Sie die höchste Rendite dann, wenn Sie Ihre Einkäufe kurz vor der Pensionierung tätigen. Allerdings setzt Ihnen das Gesetz gewisse Schranken: Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung ganz oder teilweise beziehen möchten, müssen Sie die Karenzfrist von 3 Jahren beachten, d.h. Einkäufe spätestens 3 Jahre vor der geplanten Pensionierung tätigen (monatsgenaue Betrachtung). Erfolgt eine frühere Pensionierung, so müssen Sie die gesparten Steuern nachzahlen. Ein Blick ins Reglement der Pensionskasse lohnt sich in jedem Falle, da einzelne Pensionskassen vorsehen, dass Einkäufe in jedem Falle nur bis 3 Jahre vor der Pensionierung erfolgen können.

Verteilen Sie Ihre Einkäufe auf mehrere Jahre

Wenn Ihr Vorsorgeausweis einen hohen möglichen Einkaufsbetrag aufweist, lohnt es sich, die Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen - auch wenn Sie bereits heute über die Mittel verfügen, um den Einkauf zu tätigen. So können Sie zusätzlich Steuern sparen, denn Sie können die steuerliche Progression brechen.


Rente vs. Kapitalbezug

Wenn Sie (grössere) freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen, dann lohnt es sich, zumindest im Umfang der Einkäufe einen Kapitalbezug zu machen. Diese so zur Verfügung stehenden Gelder können Sie individuell anlegen. Sollten Sie früher als erwartet versterben, so stehen diese Gelder Ihren Nachkommen zur Verfügung. Auch ist die (individuelle) Anlage in Sachwerte häufig mit einem gewissen Inflationsschutz verbunden. Eine Rente wird in der Regel nicht an die Teuerung angepasst. Ob Sie Ihr einbezahltes Kapital "herausholen" hängt davon ab, wie alt Sie werden, und ob Ihr Ehe- oder Lebenspartner in den Genuss einer höheren Hinterbliebenenrente kommt. Schliesslich ist die Rente zum normalen Tarif als Einkommen zu versteuern, während ein Kapitalbezug zu einem Vorzugstarif versteuert wird. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr angespartes Kapital in mehreren Teilschritten zu beziehen (z.B. Teilpensionierung), können Sie Ihre Steuern weiter optimieren.


Sorgen Sie für Ihren Todesfall vor

Freiwillig einbezahlte Beträge gehören nach dem Tod nicht einfach dem überlebenden Ehe- oder Lebenspartner. Es lohnt sich in jedem Falle, einen Blick ins Reglement der Pensionskasse zu werfen, um zu verstehen, was mit den freiwilligen Einkäufen im Todesfall geschieht. Wenn Sie im Konkubinat leben ist es wichtig, den Lebenspartner zu begünstigen. Auch hier sind die Voraussetzungen im Reglement umschrieben.


Optimieren Sie Ihr Einkaufspotential

Nutzen Sie die 2. Säule für eine Optimierung der Rendite Ihres Ersparten. Der Bund fördert die Vorsorge, gewährt Steuervorteile und ermöglicht Ihnen so eine Zusatzrendite. Wichtig ist eine detaillierte Planung, damit Sie Ihren Handlungsspielraum voll ausschöpfen können. Wegen der tiefen Zinsen ist der PK-Markt in Bewegung gekommen -  jetzt lohnt es sich für Sie, Ihre Situation zu überprüfen. Mehr erfahren Sie in unserem Blog Sparen, planen und gewinnen Sie mir Ihrer Pensionskasse.


Dürfen wir Sie unterstützen? Bei einem kostenlosen Erstgespräch zeigen Ihnen Herr Theodor Härtsch und Herr Patrik Imholz gerne Ihr Potential für eine Optimierung auf.

Theodor Härtsch

Partner 

052 214 28 27theodor.haertsch@asio-ag.ch

 

Patrik Imholz

Partner  

052 214 28 29patrik.imholz@asio-ag.ch

 

Asio Finanz AG

Technikumstrasse 92
Postfach 1510
CH-8401 Winterthur
Tel: +41 52 214 28 28