Neues Erbrecht und Testament - was Sie wissen müssen

 
Mit der Reform des Erbrechts, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, hat sich für vermögende Privatpersonen in der Schweiz einiges geändert. Diese Neuerungen betreffen vor allem die Verteilung des Nachlasses und bieten mehr Flexibilität bei der Regelung der Weitergabe des eigenen Vermögens. Gerade für wohlhabende Personen, die über erhebliche Vermögenswerte verfügen und deren Nachlassplanung oft komplex ist, ist es wichtig, die Details des neuen Erbrechts zu kennen. In diesem Blog-Artikel erklären wir die wichtigsten Aspekte und was bei der Erstellung eines Testaments zu beachten ist.

Mehr Flexibilität bei der Nachlassregelung

Das neue Erbrecht in der Schweiz ist flexibler gestaltet, um den unterschiedlichen familiären und persönlichen Situationen besser gerecht zu werden. Die wichtigste Änderung betrifft die sogenannten Pflichtteile, also die Mindestansprüche, die bestimmten Erben zustehen. Früher war ein grosser Teil des Nachlasses durch diese Pflichtteile gebunden, was die individuelle Testierfreiheit einschränkte. Mit der Reform wurden die Pflichtteile reduziert:

  • Pflichtteil der Nachkommen: Dieser beträgt neu nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs von 3/4 auf 1/2. Damit steht Ihnen nun ein grösserer Teil Ihres Vermögens zur freien Verfügung, den Sie anderen Personen oder Organisationen vermachen können.

  • Pflichtteil der Eltern: Der Pflichtteil der Eltern wurde komplett abgeschafft. Das bedeutet, dass Eltern keine zwingenden Erbansprüche mehr haben, wenn ein Nachlass verteilt wird.

  • Ehepartner und eingetragene Partner: Deren Pflichtteil bleibt unverändert, was bedeutet, dass sie weiterhin gut abgesichert sind.
Diese Veränderungen ermöglichen es, individuelle Wünsche und Bedürfnisse besser in der Nachlassplanung zu berücksichtigen.

Beispiele Reduktion Pflichtteil Nachkommen:


Der Erblasser kann über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen.

Beispiele Aufhebung Pflichtteil Eltern:

Vorsorge durch ein rechtssicheres Testament

Gerade wenn Sie ein grösseres Vermögen besitzen, ist es wichtig, ein rechtsgültiges Testament zu erstellen. Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig verfasst, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Alternativ können Sie auch ein öffentlich beurkundetes Testament bei einem Notar errichten, was besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen empfehlenswert ist.

Durch die Anpassung der Pflichtteile und die grössere Gestaltungsfreiheit können Sie nun besser über Ihren Nachlass bestimmen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie Vermögen an wohltätige Organisationen, Freunde oder entfernte Verwandte vererben möchten. In jedem Fall sollten Sie das Testament regelmäßig überprüfen und an Ihre Lebensumstände anpassen, zum Beispiel nach einer Scheidung oder beim Dazukommen von neuen Familienmitgliedern.

Der Erbvertrag als Alternative zum Testament

Für Personen mit umfangreichen Vermögenswerten kann ein Erbvertrag eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zum Testament darstellen. In einem Erbvertrag wird der Nachlass verbindlich mit den Erben geregelt, und er kann nicht mehr einseitig geändert werden. Dies bietet Sicherheit und Klarheit für alle Beteiligten. Vor allem bei grossen Vermögen und Unternehmensbeteiligungen ist ein Erbvertrag oft eine geeignete Lösung, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.


Die Rolle der Vermögensverwaltung in der Nachlassplanung

Eine professionelle Vermögensverwaltung kann Sie dabei unterstützen, Ihre Nachlassplanung optimal zu gestalten. Dies umfasst nicht nur die Erstellung eines Testaments, sondern auch die Sicherstellung, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verwaltet und verteilt wird. Insbesondere bei größeren Vermögen ist es ratsam, frühzeitig die Nachfolge zu planen, um die steuerlichen Aspekte und die Wünsche der Erben zu berücksichtigen. Auch Schenkungen zu Lebzeiten können eine sinnvolle Strategie sein, um Ihr Vermögen zu übertragen und gleichzeitig die Steuerlast zu minimieren.


Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Das neue Erbrecht reduziert die Pflichtteile der Nachkommen und hebt den Pflichtteil der Eltern auf.
  • Ehepartner und eingetragene Partner bleiben gut abgesichert.
  • Ein Testament ist besonders für vermögende Personen wichtig.
  • Ein Erbvertrag kann zusätzliche Sicherheit und Klarheit bieten.
  • Eine professionelle Vermögensverwaltung kann bei der Nachlassplanung und Steueroptimierung unterstützen.
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Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung Ihrer individuellen Lösung. 

Fazit

Das neue Erbrecht der Schweiz bringt mehr Freiraum und Flexibilität bei der Nachlassplanung. Durch die Reduktion der Pflichtteile haben Sie mehr Spielraum, um Ihren Nachlass nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten. Die Unterstützung durch einen Fachmann – sei es ein Notar, Anwalt oder Vermögensverwalter – ist in jedem Fall ratsam, um sicherzustellen, dass Ihre Regelungen rechtlich durchsetzbar sind und den gewünschten Effekt haben. 

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