Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament

Der Vorsorgeauftrag – und warum er trotz Testament wichtig ist

 Ein Vorsorgeauftrag ist eine rechtliche Verfügung, mit der eine Person im Voraus festlegt, wer im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit (z.B. durch Unfall, Krankheit oder Demenz) ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Dieser Auftrag kann eine oder mehrere Personen dazu ermächtigen, Entscheidungen in diesen drei Bereichen zu treffen:

  1. Personensorge: Hierbei geht es um persönliche Angelegenheiten, wie etwa die Bestimmung des Wohnorts oder Entscheidungen über medizinische Behandlungen.

  2. Vermögenssorge: Die Verwaltung und Verwendung des Vermögens wird geregelt, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Belange im Interesse der betroffenen Person erledigt werden.

  3. Rechtsvertretung: Die Bevollmächtigten können auch Verträge abschliessen oder Rechtsgeschäfte tätigen sowie juristische Schritte im Namen der betroffenen Person unternehmen.

Warum ein Vorsorgeauftrag trotz Testament wichtig ist


Ein Testament tritt erst nach dem Tod in Kraft und regelt die Verteilung des Nachlasses. Der Vorsorgeauftrag (und die Patientenverfügung) hingegen kommen zum Einsatz, wenn die Person noch lebt, aber aufgrund einer Urteilsunfähigkeit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die Erwachsenenschutzbehörde, wer die Verantwortung übernimmt, was vielfach nicht im Sinne der betroffenen Person ist. Vielmehr möchte sie, dass eine Vertrauensperson die betreffenden Entscheide fällt. Der Vorsorgeauftrag erlaubt es dem Einzelnen, sicherzustellen, dass Personen, denen er vertraut, in einer solchen Situation handeln können. Das kann – gerade mit Bezug auf die Vermögenssorge – auch ein unabhängiger Vermögensverwalter sein. Der Vorsorgeauftrag ergänzt also das Testament, indem er den Zeitraum davor abdeckt und dafür sorgt, dass im Falle von Urteilsunfähigkeit keine unangemessenen Entscheidungen getroffen werden.

Die Patientenverfügung – und warum es sie trotz Vorsorgeauftrag braucht

Die Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Massnahmen im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Es handelt sich um detaillierte Anweisungen zur medizinischen Versorgung, insbesondere in lebensbedrohlichen Situationen, wenn die Person selbst nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äussern.


Warum es trotz Vorsorgeauftrag eine Patientenverfügung braucht


Der Vorsorgeauftrag regelt zwar, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit die persönlichen, vermögensrechtlichen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt, doch eine Patientenverfügung ergänzt diesen, indem sie spezifische medizinische Anweisungen festlegt. Adressaten der Patientenverfügung sind denn auch die Spitäler und Ärzte. Aus folgenden Gründen ist eine Patientenverfügung trotz Vorsorgeauftrag notwendig:


  1. Präzise medizinische Anweisungen: Während der Vorsorgeauftrag eine bevollmächtigte Person ernennt, die Entscheidungen treffen soll, gibt die Patientenverfügung genau vor, welche medizinischen Massnahmen erwünscht oder abgelehnt werden (z.B. Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Ernährung durch Sonden). Dies entlastet die Bevollmächtigten, da sie in schwierigen Momenten wissen, was der Wille der betroffenen Person ist.

  2. Verbindliche Weisungen für Ärzte: Die Patientenverfügung richtet sich direkt an die behandelnden Ärzte und ist für diese verbindlich. Sie stellt sicher, dass der medizinische Wille der Person respektiert wird, auch wenn der Vorsorgebeauftragte unsicher ist oder nicht sofort erreichbar sein sollte.

  3. Schutz der Selbstbestimmung: Die Patientenverfügung stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Person, indem sie sicherstellt, dass auch in sehr speziellen und persönlichen medizinischen Fragen der eigene Wille durchgesetzt wird. Sie reduziert das Risiko von Missverständnissen oder ungewollten medizinischen Massnahmen.

  4. Entlastung der Angehörigen: Die Patientenverfügung nimmt Angehörigen und Bevollmächtigten die Last, in schwierigen Situationen über Leben und Tod entscheiden zu müssen, da die betroffene Person diese Entscheidungen vorab selbst getroffen hat.

Fazit:


Eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag ergänzen sich sinnvoll. Der Vorsorgeauftrag bestimmt, wer die Verantwortung übernimmt, während die Patientenverfügung genau festlegt, wie mit medizinischen Fragen umgegangen werden soll. Beide Dokumente zusammen gewährleisten, dass sowohl persönliche, finanzielle als auch medizinische Belange gemäss dem eigenen Willen geregelt sind.

Das Testament – und warum es wichtig ist

Das Testament tritt mit dem Tod des Erblassers in Kraft und regelt die Verteilung des Nachlasses. Es legt fest, wer welchen Anteil am Erbe erhält. Im Testamen kann der Erblasser Teilungsvorschriften aufnehmen. Er kann auch Dritte berücksichtigen (Legate). Zuwendungen können mit Auflagen verbunden werden. 

Warum ein Testament erstellt werden sollte


Ein Testament zu erstellen, bietet mehrere wichtige Vorteile:


  1. Sicherstellung des eigenen Willens: Der Erblasser bestimmt selbst, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhält. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht seinem Willen entspricht. Dabei kann der Erblasser über die frei verfügbare Quote seines Vermögens entscheiden. Diese bemisst sich nach der Anzahl und dem Status der gesetzlichen Erben. Allerdings sind die Pflichtteile gesetzlicher Erben, wie insbesondere Nachkommen oder Ehepartner, zu berücksichtigen. Diese Pflichtteile begrenzen den frei verfügbaren Anteil des Erblassers, den er beliebig verteilen kann.

  2. Schutz des überlebenden Ehegatten: Der Erblasser kann den überlebenden Ehegatten zulasten der gemeinsamen Kinder besser stellen und so dessen finanzielle Unabhängigkeit gewährleisten.

  3. Vermeidung von Streitigkeiten: Ein klar formuliertes Testament kann familiäre Konflikte verhindern, da die Wünsche des Erblassers eindeutig festgehalten sind. Das gilt nicht zuletzt auch mit Bezug auf die Unternehmensnachfolge

  4. Spezifische Zuweisungen: Der Erblasser kann bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte an bestimmte Personen vermachen und individuelle Regelungen treffen, etwa für minderjährige Kinder oder gemeinnützige Zwecke.

  5. Steuerliche Vorteile: Mit der richtigen Planung können Erbschaftssteuern reduziert werden. Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann der Erblasser sein Vermögen schrittweise übertragen und dabei Freibeträge optimal nutzen. Zudem profitieren Erben, insbesondere direkte Nachkommen, in vielen Kantonen von hohen Freibeträgen oder sind sogar steuerbefreit. Die Nutzung dieser Freibeträge und Steuerbefreiungen kann erheblich zur Reduktion der Steuerlast beitragen.

Will der Erblasser auch die Erben verpflichten, ist es sinnvoll, anstelle eines Testaments einen Erbvertrag abzuschliessen. Damit ein Testament oder ein Erbertrag gültig ist, müssen die Formvorschriften des ZGB eingehalten werden (Eigenschriftlichkeit, öffentliche Urkunde).

Fazit


Um die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen und das Testament sowie die Steuerplanung optimal zu gestalten, ist es ratsam, eine unabhängige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater in Anspruch zu nehmen. So können alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte individuell auf den Erblasser abgestimmt werden. Wir verfügen über ein breites Netzwerk an Fachleuten, mit den wir regelmässig zusammenarbeiten.

Ein Testament oder ein Erbvertrag schafft Klarheit und sorgt dafür, dass das Vermögen des Erblassers nach dessen Tod nach seinen Wünschen verteilt wird.

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