Typischerweise decken die AHV- und die Pensionskassenrente die Lebenshaltungskosten nach der Pensionierung nicht mehr ab. Es entsteht eine so genannte "Vorsorgelücke". Besonders Gutverdienende neigen dazu, die unzureichenden AHV- und BVG-Leistungen zu unterschätzen, die ihren Lebensstandard nach der Pensionierung eigentlich absichern sollten. Anhand eines Beispiels wird die grosse Vorsorgelücke über die Jahre verdeutlicht:
* In diesem Beispiel beträgt die Vorsorgelücke insgesamt CHF 1 118 000. Sie ergibt sich aus der angenommenen jährlichen Vorsorgelücke von CHF 55 900, multipliziert mit der durchschnittlichen Lebenserwartung einer 65-jährigen Person, die voraussichtlich 20 Jahren Rente beziehen wird.