Pensionskassenberatung für Unternehmen

Pensionskassenberatung für Ihr Unternehmen

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz basiert auf einem Drei-Säulen-System:

Während der gesetzliche Rahmen in der 1. Säule und in der 3. Säule sehr starr ist, besteht bei der 2. Säule für Selbstständigerwerbende sowie Unternehmerinnen und Unternehmer und Kadermitglieder mit einem höheren Einkommen ein gewisser Handlungsspielraum. Mitarbeitende mit höheren Einkommen möchten häufig so viel wie möglich in ihre berufliche Vorsorge einzahlen. Unmittelbar sparen sie dadurch Steuern. Mittelbar verbessern sie ihre Altersvorsorge.

 
Im überobligatorischen Bereich in der 2. Säule haben Sie für sich und Ihre Kader-Mitarbeiter eine Vielzahl von Optimierungsmöglichkeiten. Doch welche Lösung ist die richtige für Ihr Unternehmen? Unsere Pensionskassenberatung unterstützt Sie dabei, genau die Vorsorgelösung zu finden, die zu Ihrer Firma und Ihren Führungskräften passt.


Obligatorischer versus überobligatorischer Teil


Im obligatorischen Teil (BVG) der beruflichen Vorsorge besteht kein Spielraum. Dieser umfasst die Löhne zwischen derzeit CHF 25'725 bis 88'200 (Stand 1.1.2024). Gesetzlich ist alles klar festgelegt: Die Löhne werden zu einem Mindestzinssatz verzinst und mit einem aktuell (noch) gültigen Umwandlungssatz von 6.8% in eine Altersrente umgewandelt. Das bedeutet, dass die versicherte Person pro CHF 100'000 Vorsorgeguthaben bei diesem Umwandlungssatz eine Rente von CHF 6'800 pro Jahr erhält.


Bei Lohnbestandteilen über CHF 88'200 haben die Pensionskassen freie Hand und können sowohl den Mindestzinssatz als auch den Umwandlungssatz nach eigenem Ermessen festlegen. Lohnbestandteile über CHF 88'200 gehören zum Überobligatorium. Der Versicherte kann in der Regel aber auch hier nicht direkt mitbestimmen, wie seine Vorsorgegelder angelegt werden. Seine Guthaben werden nicht individuell verwaltet, sondern bilden Teil der Guthaben des Vorsorgewerkes. 

Mit der Einführung der sogenannten «1e-Kadervorsorge» hat der Gesetzgeber aber ein Instrument geschaffen, mit dem Führungskräfte nicht nur individuell ihre Anlagestrategie bestimmen können, sondern auch vor einer Umverteilung zugunsten anderer Versicherter geschützt sind. 




Vorsorgelösung 1e: Flexibilität für Führungskräfte


Im Rahmen einer 1e-Kadervorsorge können die jährlichen Sparprämien auf Lohnbestandteilen ab CHF 132'300 bis maximal CHF 882 000 bis zu 25% des versicherten Jahreslohnes betragen. Durch die zusätzlichen Sparprämien wird das steuerbare Einkommen gesenkt und mit dem Ausbau der Vorsorgeleistungen wird gleichzeitig das Potenzial für freiwillige Einkäufe erhöht. Gleichzeitig reduziert sich – da auch der Arbeitgeber einen höheren Anteil zu tragen hat – der Unternehmensgewinn. Soweit seitens der Versicherten freiwillige Einkäufe getätigt werden, reduziert sich deren steuerbares Einkommen direkt im entsprechenden Gegenwert.

Ein weiterer Vorteil einer Vorsorgelösung 1e besteht darin, dass alle Vorsorgenehmer ihre individuell auf ihr Bedürfnis ausgerichtete Anlagestrategie wählen können. Jede Person unterscheidet sich in ihrer Risikofähigkeit und auch Risikobereitschaft. Bei einer Kadervorsorge 1e kann jeder Versicherte die eigene Anlagestrategie auf seine persönlichen Bedürfnisse ausrichten. Damit können insbesondere auch unterschiedlich lange Anlagehorizonte durch die Wahl eines höheren oder tieferen Aktienanteils berücksichtigt werden.

Damit bieten Sie nicht nur eine attraktive Zusatzleistung für Ihre Kadermitglieder, sondern fördern auch die langfristige Bindung wichtiger Führungskräfte an Ihr Unternehmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und entwickeln zusammen mit unseren Partnern eine für Sie massgeschneiderte Lösung.

  • Optimierungspotenzial nutzenMit unserer Expertise identifizieren wir Einspar- und Steueroptimierungspotenziale und erhöhen die Effizienz Ihrer Pensionskasse. 

  • Kaderlösung 1eMaximale Flexibilität und attraktive Vorsorgemöglichkeiten für Ihr Führungspersonal.

  • Schaffung von Einkaufspotenzial: Durch den Ausbau der Vorsorgeleistungen erhöht sich auch das Potenzial für freiwillige Einkäufe.

  • Steueroptimierung: Beiträge in die 1e-Vorsorgepläne sind in der Regel steuerlich absetzbar, was zu einer sofortigen Steuerentlastung führt. Zudem sind Kapitalleistungen bei der Auszahlung im Rentenalter steuerlich begünstigt. 

  • Langfristige Betreuung: Wir begleiten Sie auch nach der Implementierung der Lösung und stehen Ihnen jederzeit als Partner zur Seite.

Fazit


1e-Vorsorgelösungen bieten eine flexible und attraktive Möglichkeit für Kadermitglieder, ihre Altersvorsorge individuell zu gestalten und zu optimieren. Sie ermöglichen eine personalisierte Anlagestrategie, steuerliche Vorteile und tragen nicht zuletzt zur Mitarbeiterbindung bei. Eine sorgfältige Planung, kompetente Beratung und eine effektive Verwaltung sind entscheidend, um die Vorteile dieser Vorsorgelösungen voll auszuschöpfen.

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