Seit dem 15. September 2021 verfügt die Asio Finanz AG über eine Bewilligung der FINMA als Vermögensverwalter gemäss dem Finanzinstitutionsgesetz (FINIG). Damit zählte sie zu den ersten 20 bewilligten Vermögensverwaltern in der Schweiz. Sie untersteht der Aufsichtsorganisation OSFIN.
Was ist die FINMA?
Die Eidgenössische Finanzmarkt-Aufsicht (FINMA) ist die unabhängige Aufsichtsbehörde über den schweizerischen Finanzmarkt und die Finanzinstitute. Sie setzt sich für den Schutz der Gläubiger, der Anleger und der Versicherten sowie für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein.
Was macht die FINMA?
Zu den Kernaufgaben der FINMA gehören die Bewilligung und die Überwachung von Banken, Versicherungen und anderen Finanzinstituten, die Durchsetzung der Finanzmarktgesetze und die Regulierung. Wer in der Schweiz als Bank, Wertpapierhaus, Versicherung oder Vermögensverwalter tätig sein will, benötigt eine Bewilligung. Diese vergibt die FINMA nur, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Im Rahmen der Überwachung stellt die FINMA sicher, dass die Finanzmarktgesetze eingehalten werden. Bei der Durchsetzung ergreift die FINMA Massnahmen, um Missstände oder Fehlverhalten zu korrigieren. Schliesslich hat die FINMA gewisse Regulierungskompetenzen und kann untergeordnete technische Standards festlegen als Ergänzung zu von der Regierung verabschiedeten Erlassen.
Was bedeutet das für mich als Kunde der Asio Finanz AG?
Mit der Bewilligung der FINMA haben Sie als Kunde die Gewissheit, dass die Asio Finanz AG die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Revisionsstelle der Asio Finanz AG prüft im Auftrag der OSFIN, ob die finanzmarktrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zum Schutz der Kunden, dauernd eingehalten werden.
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